Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Steuerberatung in Petersberg
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit mehr als
350.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten
Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Petersberg stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Ihre persönliche Beraterin vor Ort:
Die Steuerring-Beratungsstelle in Petersberg steht unter der Leitung von Ulrike Fuhrich. Vor ihrer Tätigkeit als Beratungsstellenleiterin sammelte die Steuerfachwirtin langjährige Berufserfahrung in verschiedenen Steuerbüros. Im Jahr 2006 schloss sie sich dem Steuerring an und unterstützt seither Mitglieder aus dem Landkreis Fulda in ihren Steuerangelegenheiten.
„Als Beraterin beim Steuerring wende ich immer wieder gerne meine Kenntnisse über die Steuergesetze zugunsten meiner Mitglieder an.“
Neben den grundsätzlichen Themen rund um die Arbeitnehmersteuer spezialisiert sich Ulrike Fuhrich auf Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und die Rentenbesteuerung. Darüber hinaus verfügt sie über jahrelange Erfahrung in der Beratung zu den steuerlichen Besonderheiten von Soldaten.
Individuelle und kompetente Beratung ist Ulrike Fuhrichs erstes Gebot. Dafür sind eine ständige Weiterbildung und der Einsatz von moderner Kommunikationstechnologie für sie selbstverständlich. Das Büro liegt an der Hauptstraße und verfügt über einen barrierefreien Eingang. Für immobile Mitglieder bietet Ulrike Fuhrich auch Hausbesuche an.
Was uns auszeichnet:
- langjährige Berufserfahrung
- Termine auch abends
- Hausbesuche möglich
- barrierefreier Eingang
Ulrike FuhrichBeratungsstellenleiterin Eichzagel 9
36100 Petersberg
0661 9629028
Beratungszeiten
Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Termine auch ab 18:00 Uhr
Termine bitte nach Vereinbarung

Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
In 3 Schritten zur Steuererklärung. So funktioniert's:


Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Pensionäre / Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Weitere Informationen zur Steuerberatung
Jetzt Beratungsstelle kontaktieren
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu den Leistungen des Steuerrings oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihrer Anfrage befassen.