Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Steuerberatung in Nördlingen
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit mehr als
350.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten
Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Nördlingen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Ihr persönlicher Berater vor Ort:
Selim Dursun ist seit 2020 für den Steuerring aktiv und leitet die Beratungsstellen in Nördlingen und Augsburg. Schon während seiner Ausbildung hat Selim Dursun die Liebe zu den Zahlen entdeckt und diese im Beruf vertieft. Er studierte Betriebswirtschaft im Bachelor und Wirtschaftspsychologie im Master. Anschließend war er in einer Unternehmensberatung sowie in einer Steuerkanzlei tätig.
In Nördlingen berät der Steuerexperte kompetent und zuvorkommend Mitglieder aus allen Branchen- und Berufsgruppen – und kennt ebenso die steuerlichen Besonderheiten von Grenzgängern, Zeit-und Leiharbeitern sowie von Rentnern. Selim Dursun hat stets ein festes Ziel im Blick:
„Jeder hat seine persönlichen Lebensumstände und die sollten wir steuerlich geltend machen. Dafür sind wir da.“
Die Beratungsstelle liegt in der Innenstadt. Es bestehen für zwei Stunden kostenlose Parkmöglichkeiten (Parkscheibe). Nach Absprache bietet Selim Dursun Hausbesuche an.
Was uns auszeichnet:
- langjährige Berufserfahrung
- regelmäßige Weiterbildung
- umfangreiches Fachwissen
- Hausbesuche
Selim DursunBeratungsstellenleiter Bauhofgasse 1
86720 Nördlingen
Beratungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag:
10:00 - 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Wir beraten auch in folgenden Sprachen:
Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
In 3 Schritten zur Steuererklärung. So funktioniert's:


Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Pensionäre / Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Weitere Informationen zur Steuerberatung
Jetzt Beratungsstelle kontaktieren
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu den Leistungen des Steuerrings oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihrer Anfrage befassen.