Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Steuerberatung in Karlsruhe
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit mehr als
350.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten
Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Karlsruhe stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Ihre persönliche Beraterin vor Ort:
Fasziniert vom deutschen Steuerrecht, absolvierte Irina Cárave Gonzalez nach der Schule die Ausbildung zur Steuerfachangestellten. Anschließend war sie rund zehn Jahre in einer Steuerkanzlei tätig und betreute als Mitarbeiterin der größten Steuerring-Beratungsstelle in Baden-Württemberg rund 3.000 Mitglieder – jetzt ist sie selbst Beratungsstellenleiterin.
Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung kennt Irina Cárave Gonzalez komplexe Steuerfälle ebenso gut wie individuelle Mitgliederanforderungen. Mit ihrer freundlichen und ehrlichen Art begegnet sie Mitgliedern auf Augenhöhe und verfolgt dabei stets ein Ziel: das bestmögliche Steuerergebnis – für Arbeitnehmer aus allen Branchen- und Berufsgruppen, aber auch für Rentner und Studenten.
Immobilen Mitgliedern bietet die Beraterin Hausbesuche an. Die Beratungsstelle befindet sich in einem Bürogebäude an der Hauptstraße von Palmbach, in unmittelbarer Nähe zur A8. Parkmöglichkeiten bestehen im Hof. Die Bushaltestation für die Linien 47 und 118 ist fußläufig wenige Minuten entfernt.
Was uns auszeichnet:
- langjährige Berufserfahrung
- Spielecke für Kinder
- Hausbesuche
- Termine am Nachmittag und Abend nach Rücksprache
Irina Cárave GonzalezBeratungsstellenleiterin Talstraße 26
76228 Karlsruhe
irina.carave-gonzalez@steuerring.de
Beratungszeiten
Montag, Mittwoch:
09:00 - 11:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung, auch außerhalb der Beratungszeiten

Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
In 3 Schritten zur Steuererklärung. So funktioniert's:


Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Pensionäre / Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Weitere Informationen zur Steuerberatung
Jetzt Beratungsstelle kontaktieren
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu den Leistungen des Steuerrings oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihrer Anfrage befassen.