Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Steuerberatung in Engen-Welschingen
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit mehr als
350.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten
Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Engen-Welschingen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Ihre persönliche Beraterin vor Ort:
Beratungsstellenleiterin in Engen-Welschingen ist seit 2018 Evi Wadehn. Die gelernte Kauffrau ist bereits seit 2015 Mitarbeiterin des Steuerrings und hat in den Beratungsstellen Singen und Konstanz ihre Weiterbildung im Einkommensteuerrecht erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund ihrer Erfahrung kennt die Steuerexpertin die Anforderungen der Mitglieder ganz genau.
So setzt Evi Wadehn in ihrer Beratung vor allem auf Kompetenz: Ihr Steuerwissen hält sie mit regelmäßigen Seminaren stets auf dem neusten Stand. Zudem legt sie großen Wert auf eine individuelle Betreuung von Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären sowie Studenten.
Aufgrund der direkten Nähe zur Schweiz hat sich Evi Wadehn dabei insbesondere auf die steuerlichen Besonderheiten von Grenzgängern und Rentnern mit schweizerischen Bezügen spezialisiert. Ihre Mitglieder berät sie in deutscher und englischer Sprache. Die Beratungsstelle des Steuerrings befindet sich im zweiten Stockwerk eines Bürogebäudes, Parkmöglichkeiten bestehen unmittelbar davor. Auch der „Seehas“ fährt bis nach Welschingen.
Was uns auszeichnet:
- Beratung in Englisch
- Beratung von Grenzgängern
- Regelmäßige Weiterbildung
Evi WadehnBeratungsstellenleiterin Friedrich-List-Straße 9
78234 Engen-Welschingen
Beratungszeiten
Termine individuell nach Vereinbarung

Wir beraten auch in folgenden Sprachen:
Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
In 3 Schritten zur Steuererklärung. So funktioniert's:


Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Pensionäre / Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Weitere Informationen zur Steuerberatung
Jetzt Beratungsstelle kontaktieren
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu den Leistungen des Steuerrings oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihrer Anfrage befassen.