Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Steuerberatung in Ergolding
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit mehr als
350.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten
Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Ergolding stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Ihr persönlicher Berater vor Ort:
Die Beratungsstelle in Kumhausen wird von Thomas Schneeberger geleitet. Nach rund 20 Jahren Berufstätigkeit im Bereich Steuern, hat sich der Steuerfachangestellte und Steuerfachassistent im Jahr 2010 dem Steuerring angeschlossen.
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig schon.“ (Amschel Mayer von Rothschild) Getreu dieser Worte unterstützt Thomas Schneeberger die Steuerring-Mitglieder. Neben steuerlichem Fachwissen legt er dabei großen Wert auf individuelle Betreuung und Weiterbildung. So verbindet er sein Fachwissen mit den persönlichen Belangen der Mitglieder.
Sein Angebot richtet er an Steuerzahler aus allen Branchen- und Berufsgruppen – bei Bedarf auch am Wochenende und in englischer Sprache.
Die Beratungsstelle befindet sich im Rathaus von Kumhausen, im Gebäude B15. Parkmöglichkeiten bestehen vor dem Rathaus. Die Landshuter Stadtbuslinie 1 hält direkt vor der Tür. Für immobile Mitglieder bietet Thomas Schneeberger Hausbesuche an. Er leitet zudem noch eine zweite Beratungsstelle in Dingolfing.
Was uns auszeichnet:
- langjährige Berufserfahrung
- englischsprachige Beratung
- Termine auch am Wochenende
- Hausbesuche möglich
Thomas SchneebergerBeratungsstellenleiter Alte Regensburger Str. 12
84030 Ergolding
0871 4303742
thomas.schneeberger@steuerring.de
Beratungszeiten
Donnerstag und jeden zweiten Samstag:
09:00 - 16:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Wir beraten auch in folgenden Sprachen:
Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
In 3 Schritten zur Steuererklärung. So funktioniert's:


Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Pensionäre / Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Weitere Informationen zur Steuerberatung
Jetzt Beratungsstelle kontaktieren
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu den Leistungen des Steuerrings oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihrer Anfrage befassen.