Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Steuerberatung in München
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit mehr als
350.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten
Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in München stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Ihre persönliche Beraterin vor Ort:
Nach ihrem Abschluss zur Dipl.-Kauffrau an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, arbeitete Carolin Merz über 17 Jahre als Steuerberaterin in mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien. Mittlerweile ist sie Partnerin in ihrer eigenen Kanzlei, der Merz & Haberstock Partnerschaft mbB.
Anfang des Jahres 2018 schloss sich die Münchnerin nebenberuflich dem Steuerring an. Spezielle Fachkenntnisse bringt Carolin Merz in der Renten-, Auszubildenden- und Familienbesteuerung mit. Dabei legt die Beratungsstellenleiterin großen Wert auf eine individuelle und nachhaltige Mitgliederberatung, die sie auch in Englisch durchführt.
Das Büro bietet einen barrierefreien Zugang und ist zentral hinter dem Pasinger Bahnhof gelegen. So ist die Beratungsstelle mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen; Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus der fußläufig entfernten Pasing Arcaden.
Was uns auszeichnet:
- Beratung in Englisch
- langjährige Berufserfahrung
- barrierefreier Zugang
Carolin MerzBeratungsstellenleiterin Am Schützeneck 1
81241 München
089 37415997
Beratungszeiten
Montag - Donnerstag:
08:30 bis 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung

Wir beraten auch in folgenden Sprachen:
Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
In 3 Schritten zur Steuererklärung. So funktioniert's:


Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Pensionäre / Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Weitere Informationen zur Steuerberatung
Jetzt Beratungsstelle kontaktieren
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu den Leistungen des Steuerrings oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihrer Anfrage befassen.