einem Lohnsteuerhilfeverein tätig sein darf.
Sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen, wenn Sie Steuerberater
oder Rechtsanwalt sind – oder wenn Sie insgesamt drei Jahre mindestens
16 Wochenstunden im Bereich der Einkommensteuer tätig waren, beispielsweise als:
Sie können den dreijährigen Praxisnachweis nicht vollständig erbringen?
Dann sollten wir trotzdem miteinander reden.
Gelegentlich kann die notwendige Arbeitserfahrung in einer bestehenden
Beratungsstelle gesammelt werden.
Neben den fachlichen Voraussetzungen haben Sie noch weitere Fragen rund um die Beratertätigkeit beim Steuerring? Dann schauen Sie doch mal auf unsere FAQ-Seite.