Ist der eigene Hausstand im Haus der Eltern, wurden häufig dafür keine Zahlungen vereinbart. Das ändert sich ab 2014: Das Gesetz verlangt eine finanzielle Beteiligung am eigenen Hausstand von mindestens zehn Prozent der Kosten des Hausstands.
Tipp: Noch vor Januar 2014 sollte man schriftlich zumindest die Zahlung der voraussichtlichen Nebenkosten vereinbaren, wie Heizung, Wasser, Strom, Müllabfuhr, anteilige Grundsteuer und Gebäudeversicherung. Am besten die Nebenkosten per Überweisung zahlen, damit man dafür einen Nachweis hat.