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Zinsen vom Finanzamt

Bekommen Sie Geld vom Finanzamt zurück, ist das eine steuerliche Erstattung. Wenn Sie mehr als 15 Monate auf den Steuerbescheid warten müssen, können Sie sich sogar über zusätzliche Zinsen freuen.

Wann erhalten Sie Erstattungszinsen?

Ihnen stehen Erstattungszinsen zu,  wenn ...

  1. ... sich das Finanzamt Zeit lässt und Sie Ihren Steuerbescheid  erst 15 Monate nach dem betreffenden „Steuerjahr“ erhalten. Also der Bescheid über das Jahr 2014 erst im April 2016 in Ihren Briefkasten flattert.
  2. ... Sie eine Rückerstattung erhalten – denn nur dann zahlt der Fiskus Zinsen.

Der gesetzliche Zinssatz beträgt 0,5 Prozent pro Monat, jährlich somit sechs Prozent. Das ist mehr als momentan die Banken zahlen.

Sind Erstattungszinsen steuerpflichtig?

Leider ja, der Gesetzgeber hat geregelt, dass Erstattungszinsen zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen gehören. Die Zinsen müssen Sie im Auszahlungsjahr in der Steuererklärung auf der Anlage KAP (Zeile 19) eintragen. Die anfallende Steuer wird im Einkommensteuerbescheid berechnet – maximal sind das 25 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer.

Tatsächlich wird aber nur eine Steuer fällig, wenn mit den Erstattungszinsen der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei Ehepaaren überschritten wird. Tragen Sie daher alle Kapitalerträge auf der Anlage KAP ein.

Tipp 1: Füllen Sie immer eine Anlage KAP aus, wenn Sie Erstattungszinsen vom Finanzamt erhalten haben. Das ist auch dann wichtig, wenn die gesamten Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen. Denn das Finanzamt kennt die Erstattungszinsen und berechnet sonst im Bescheid die Steuer mit 25 Prozent. Ohne die entsprechenden Angaben, gehen die Beamten davon aus, dass Sie den Sparer-Pauschbetrag mit anderen Kapitalerträgen bereits ausgeschöpft haben.

Tipp 2: Sollten Sie auf die Erstattungszinsen tatsächlich Steuern zahlen müssen, legen Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch ein. Aktuell klärt das Bundesverfassungsgericht, ob die Berechnung einer Steuer auf Erstattungszinsen rechtens ist. Nachzahlungszinsen nach Ablauf von 15 Monaten sind nämlich nicht abzugsfähig.