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Steuerliche Verbesserung für Alleinerziehende ab 2015

Der Fiskus behandelt Alleinerziehende grundsätzlich wie ledige Steuerbürger. Ausnahme: Alleinerziehende erhalten einen Entlastungsbetrag. Und der wurde ab dem Jahr 2015 erhöht.

Der Grundentlastungsbetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2015 von 1.308 Euro auf 1.908 Euro pro Jahr. Zusätzlich berücksichtigt das Finanzamt nun ab dem zweiten Kind einen Erhöhungsbetrag von jeweils 240 Euro pro Kind. Beide Beträge werden aber nur für „echte“ Alleinerziehende gewährt; es darf keine andere erwachsene Person ohne Anspruch auf Kindergeld im Haushalt leben.

Die Zuschläge müssen als Freibetrag in der ELStAM-Datenbank eingetragen oder in der Einkommensteuererklärung beantragt werden.

Lohnsteuerabzug
Beantragen Betroffene die Steuerklasse 2, wird der Grundentlastungsbetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Für den Erhöhungsbetrag muss ein Antrag auf Freibetrag beim Finanzamt eingereicht werden. Eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern erhält somit die Steuerklasse 2 und zusätzlich als Freibetrag 480 Euro (2 x 240 Euro).

Einkommensteuererklärung
Die alleinerziehende Mutter aus unserem Beispiel füllt für jedes Kind die „Anlage Kind“ aus. Wichtig: Die Steuer-ID der Kinder muss vermerkt werden. Auf den Formularen erklärt die Mutter, dass ihre Kinder zu ihrem Haushalt gehören und dass keine andere Person – ohne Anspruch auf Kindergeld – mit im Haushalt lebt.

Liegen die Voraussetzungen für einzelne Kinder nicht das ganze Jahr vor, gelten die Freibeträge nur zeitanteilig. Beendet ein volljähriges Kind die Ausbildung, entfällt der Anspruch auf Kindergeld.  Und auch wenn das Kind Zuhause wohnen bleibt, verliert die Mutter die steuerlichen Vorteile. Sie gilt nicht mehr als „echte“ Alleinerziehende.

Tipp: Die „Anlagen Kind“ sollten unbedingt vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern kann bei einem Steuersatz von 25% ca. 650 Euro Steuern sparen.

Über den Steuerring:
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) zählt mit rund 300.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland. Der Steuerring wurde 1969 gegründet. Seither erstellt der Verein für seine Mitglieder die Steuererklärungen und bietet ihnen Steuerberatung (gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz).