Krankheit & BehinderungArbeit & Ausbildung

Pendeln während der Wiedereingliederung

Nach längerer Krankheit bzw. einer Reha-Maßnahme schließt sich für Arbeitnehmer häufig eine Wiedereingliederung in das Berufsleben an. Umgangssprachlich wird diese Phase „Hamburger Modell“ genannt. Auch wenn Betroffene während dieser Zeit kein Gehalt bekommen, können sie die Pendlerpauschale als Werbungskosten beantragen.

Den Umfang der täglichen Arbeitszeit und die jeweiligen Eingliederungsschritte legt der behandelnde Arzt im Gespräch mit dem Patienten fest. Oft wird mit einer täglichen Arbeitszeit von wenigen Stunden begonnen und je nach Genesung meist in Wochenschritten gesteigert.

Während der Zeit der Wiedereingliederung zahlt die gesetzliche Krankenkasse weiterhin Krankengeld bzw. die Rentenversicherung Übergangsgeld. Lohn oder Gehalt bekommen betroffene Arbeitnehmer nicht. Für die Fahrten zur Arbeit können sie jedoch die Pendlerpauschale (30 Cent pro einfach gefahrenen Kilometer) bzw. bei einem entsprechenden Grad der Behinderung die tatsächlichen Kosten in ihrer Steuererklärung ansetzen. Die Aufwendungen stehen mit den steuerpflichtigen Arbeitnehmereinkünften im Zusammenhang, die sie nach vollständiger Genesung wieder erhalten. Es besteht keine steuerliche Verbindung zum Kranken- bzw. Übergangsgeld.

Tipp: Zu Beginn der Maßnahme erhalten Sie einen Wiedereingliederungsplan. Notieren Sie sich die Anzahl der Fahrtage für Ihre Steuererklärung und legen Sie den Eingliederungsplan dazu.