Krankheit & Behinderung

Mietzahlung bei Unterbringung im Pflegeheim

Wer seine Wohnung aufgibt und ins Pflegeheim zieht, muss oft wegen der Kündigungsfrist noch ein paar Monate Miete zahlen. Diese Kosten dürfen nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, sagt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 17. Dezember 2012.

Im verhandelten Fall wurde die Klägerin im Mai 2009 operiert und zog im August 2009 in ein Pflegeheim. Da sie nicht mehr in ihre Wohnung zurückkehren konnte, kündigte sie diese. Aufgrund der einzuhaltenden Kündigungsfrist musste sie noch für mehrere Monate Miete zahlen. Diese Weiterzahlungen machte die Klägerin in ihrer Steuererklärung geltend. Das Finanzamt berücksichtigte zwar die Heimkosten, nicht hingegen die Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastung. Dem stimmte das Finanzgericht zu, denn diese sind als übliche Lebensführungskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig.