Arbeit & Ausbildung

Insolvenzgeld und Pendeln in der Steuererklärung

Im Jahr 2008 hat der Steuerring mit seinem Vereinsmitglied Heino Hambrecht den Erhalt der Pendlerpauschale vorm Bundesverfassungsgericht durchgesetzt. Mittlerweile ist der Bäckermeister aus Baden-Württemberg von der Insolvenz seines Arbeitgebers betroffen. Wie sieht es in einer solchen Situation aus mit Insolvenzgeld, Pendlerpauschale & Co.? Diese Fragen hat Heino Hambrecht seinem Beratungsstellenleiter Rudolf Gramlich gestellt.

Heino Hambrecht
Mein Arbeitgeber musste Anfang des Jahres 2015 einen Antrag auf Insolvenz stellen. Wird der Arbeitslohn, der nicht mehr ausbezahlt wurde, trotzdem versteuert?

Rudolf Gramlich
Nein, da kann ich Sie beruhigen. Nur der tatsächlich zugeflossene Arbeitslohn wird versteuert. Allerdings müssen wir beim Erstellen der Einkommensteuererklärung 2015 im nächsten Jahr genau prüfen, ob die elektronische Lohnsteuerbescheinigung stimmt. Im Normalfall achtet der Insolvenzverwalter darauf, aber bringen Sie zur Sicherheit alle Gehaltsabrechnungen von 2015 mit.

Hambrecht
Wir haben alle Insolvenzgeld erhalten. Muss ich das in der Steuererklärung angeben?

Gramlich
Das Insolvenzgeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber als Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt. Deshalb erhöht sich der Steuersatz, der auf Ihr Einkommen berechnet wird. Dadurch wird auf das Insolvenzgeld auch eine Steuer fällig. Das mit der Steuerfreiheit stimmt also nicht ganz.

Hambrecht
Ich bin zwar immer ehrlich und gebe alles in meiner Steuererklärung an – aber erfährt das Finanzamt vom Insolvenzgeld?

Gramlich
Es erfährt auf jeden Fall davon. Die Agentur für Arbeit muss das ausgezahlte Insolvenzgeld elektronisch ans Finanzamt melden. Die Daten liegen spätestens Anfang 2015 vor. Sie erhalten von der Agentur für Arbeit eine Papierbescheinigung mit dem entsprechenden Betrag. Damit können wir Ihre Steuererklärung vollständig einreichen.

Hambrecht
Insgesamt habe ich drei Monate Insolvenzgeld erhalten. Während dieser Zeit habe ich weiterhin gearbeitet und bin jeden Tag 70 Kilometer zu meinem Arbeitsplatz gefahren. Können wir diese Fahrten in der Steuererklärung ansetzen? Ich habe mal gehört, dass Ausgaben in Verbindung mit steuerfreien Einnahmen nicht abzugsfähig sind.

Gramlich
Das haben Sie zwar richtig gehört, aber auch hier kann ich Sie beruhigen. Die Fahrten während des Insolvenzzeitraums sind vom Abzugsverbot nicht betroffen. Schließlich haben Sie weiter gearbeitet, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und um Einnahmen zu erzielen. Dies war der Anlass Ihrer Fahrten, nicht der Bezug von Insolvenzgeld.

Hambrecht
Vielen Dank für die Informationen. Dann sehen wir uns spätestens im nächsten Jahr wieder.