Krankheit & Behinderung

Bonus von der Krankenkasse

Egal ob Boni, Dividenden oder Beitragsrückzahlungen – bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse Geld erstattet, müssen Sie das in Ihrer Steuererklärung eintragen.

Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen sind als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ von der Steuer absetzbar. Zusammen mit anderen Versicherungsaufwendungen, beispielsweise für eine Haftpflicht- oder Risiko-Lebensversicherung, gibt es bei sonstigen Vorsorgeaufwendungen einen Höchstbetrag von 1.900 Euro pro Person, in Ausnahmefällen von 2.800 Euro. Sind schon allein die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung der Basisvorsorge höher als 1.900 Euro, berücksichtigt der Fiskus die tatsächlichen Aufwendungen.

Zahlt die Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten oder aufgrund einer guten Geschäftslage einen Bonus an Sie aus, vermindert das Ihre abzugsfähigen Beiträge. Dadurch erhöht sich das zu versteuernde Einkommen und damit die zu zahlende Jahressteuer.

Tipp 1: Geben Sie den Bonus in Ihrer Steuererklärung auf der Anlage „Vorsorgeaufwand“ an. Die Krankenkassen müssen Bonuszahlungen elektronisch an das Finanzamt melden und das könnte Ihre Steuererklärung sonst als unvollständig werten.

Tipp 2: Ob auch Bonuszahlungen für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen, wie z. B. für homöopathische Arzneimittel bzw. Behandlungen bei einem Heilpraktiker, die Beiträge für die Krankenversicherung mindern, klärt zurzeit der Bundesfinanzhof. Legen Sie in diesen Fällen gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch ein.